Account/Login

Miete

Nicht alle Kosten des Rauchwarnmelders dürfen auf die Mieter umgelegt werden

Patrick Stöhrer da Costa
  • Fr, 30. Dezember 2022, 17:17 Uhr
    Wirtschaft

Für welche Kosten des Rauchwarnmelders muss der Mieter bezahlen? Jedenfalls nicht für die Miete des Geräts.

Soll die Menschen schützen: der Rauchwarnmelder.  | Foto: Andrea Warnecke (dpa)
Soll die Menschen schützen: der Rauchwarnmelder. Foto: Andrea Warnecke (dpa)
Lange war es unklar, ob die Kosten für die Miete der Rauchwarnmelder ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel