Nicht mehr zahlen, als nötig

Erbschaftssteuer auf Immobilien: Gutachter helfen bei der Bewertung des Gebäudes.  

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Für Immobilien hat die Reform des Erbrechts eine bedeutende Änderung gebracht: Sie werden höher bewertet. Über den Wert des Hauses oder der Eigentumswohnung ergibt sich der Steueranteil, der an den Fiskus geht. Da will niemand mehr zahlen, als er muss. Um den genauen Wert der Immobilie zu ermitteln, ziehen Erben und Erbengemeinschaften daher am besten ...

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Schlagworte: Klaus Michael Groll, Alexander Wiech, Hugo Sprenker