Bundesverwaltungsgericht
Niederlage für S-21-Gegner vor Gericht in Leipzig
Hätte das Bürgerbegehren gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 zugelassen werden müssen? Nein, sagt das Bundesverwaltungsgericht: Damit sind seine Initiatoren erneut gescheitert.
dpa
Mi, 15. Jun 2016, 0:00 Uhr
Südwest
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
LEIPZIG/STUTTGART (dpa/fs). Die Stadt Stuttgart habe das Bürgerbegehren zu Recht nicht zugelassen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag. Heute, Mittwoch, berät der Aufsichtsrat der Bahn über das Milliardenvorhaben.
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen S 21 – eines von vieren – wollten den Ausstieg der Stadt aus der Finanzierung von Stuttgart 21 erreichen. Dafür sammelten sie 2011 rund 35 000 Unterschriften. Die Mitfinanzierung ...