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Ob das Urteil des Landgerichts Freiburg, das am Montag zwei Polizisten wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt zu jeweils vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilte (siehe BZ von gestern), rechtswirksam werden wird, ist noch nicht klar. Die beiden Verteidiger haben nach eigener Aussage noch nicht ...