Ein 31 Jahre alter Obdachloser hat es in einem Offenburger Lokal der gehobeneren Kategorie so richtig krachen: Trotz völliger Mittellosigkeit genoss er erlesene Speisen, Wein, Champagner und Sekt.
Erst als es ans Bezahlen ging, verwies er auf seine leeren Taschen. Jetzt reichte ihm das Amtsgericht die zweite Rechnung hinterher: Wegen Zechbetrugs verurteilte Strafrichterin Ute Körner den schon vielfach vorbestraften Feinschmecker zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung. ...