"Ohne Schuld gibt es keine Strafe"

BZ-Plus Urteil im Arztmordprozess lässt Nebenkläger in Sorge zurück.  

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Richter Heinz Walter   | Foto: P. Seeger/dpa
Richter Heinz Walter Foto: P. Seeger/dpa

OFFENBURG. Das Urteil im Offenburger Arztmordprozess war erwartbar: Der nach jüngsten Angaben 38 Jahre alte Angeklagte aus Dschibuti leidet aus Sicht des Gerichts an paranoider Schizophrenie, hat den 52-jährigen Arzt im August 2018 aus einem Wahn heraus getötet und ist nicht schuldfähig. Er wird auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie eingewiesen. Das Urteil wird auch von der Nebenklage als juristisch sauber gewertet. "Doch die Trauerbewältigung steht auf einem ganz anderen Blatt", sagt Gerson Trüg, der die Ehefrau des getöteten Mediziners vertritt.

Es ist still im stark bewachten Saal 2 des Landgerichts Offenburg, als der Vorsitzende Richter Heinz Walter das Urteil spricht: "Der Angeklagte wird freigesprochen." Nur ein, zwei kurze Aufschreie der Empörung sind aus den Reihen der Zuhörer zu vernehmen, denn überraschend ist dieses Urteil nach ...

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