Bettensteuer in Freiburg
Online-Portale müssen Namen der Vermieter rausrücken

Buchungsportale müssen die Namen von Zimmervermietern preisgeben, damit die Stadt Freiburg von ihnen die Bettensteuer kassieren kann. So urteilt das Verwaltungsgericht Freiburg.
Die Bettensteuer gilt seit Januar 2014. So hatte es der Gemeinderat im Herbst zuvor beschlossen. Nicht nur Hotels, sondern auch private oder kleinere gewerbliche Vermieter sollten die neue Steuer entrichten. Gebündelt finden sich die Namen bei den Online-Vermittlern. Drei Dutzend solcher digitaler Portale ...