Polizeipräsidium Offenburg warnt
Ortenau: Angebliches Blutbad als Fehlalarm – Polizei ermittelt wegen "Swatting"
Gewalttaten, misshandelte Kinder, Entführungen – anoyme Personen alarmieren die Polizei wegen erfundener Gefahrensituationen. In der Ortenau geschah das – im Fachjargon "Swatting" — zuletzt mehrfach.
Mo, 6. Okt 2025, 15:22 Uhr
Offenburg
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Bei sogenannten Swatting-Fällen handelt es sich um eine gefährliche Form der falschen Alarmierung, bei der Täter absichtlich Notrufe über angebliche akute Bedrohungslagen - etwa Geiselnahmen, Schusswaffengebrauch oder Bombendrohungen - vortäuschen. Ziel dieser Täuschungen ist es, ein massives Polizeiaufgebot, insbesondere Spezialeinheiten, an einen bestimmten Ort zu lenken. Während sich solche Vorfälle im Polizeipräsidium Offenburg bislang nur sehr vereinzelt ereignen, musste die Polizei im Zeitraum zwischen Freitag und Montag gleich drei Mal aufgrund falscher Alarme ausrücken.
Am Freitagnachmittag wurde über eine anonyme E-Mail mitgeteilt, dass es aktuell zu einer Gewalttat in der Lahrer Innenstadt kommen würde, was sich nach genauerer Überprüfung als Falschbehauptung herausstellte. Am frühen Sonntagabend meldete sich ein Unbekannter bei den Beamten des Polizeireviers Kehl und gab an, dass in einem Kehler Mehrfamilienhaus aktuell Kinder misshandelt würden. Auch in diesem Fall: Fehlalarm!
Polizeipräsidium Offenburg ermittelt auf Hochtouren
In den frühen Montagmorgenstunden ging beim Polizeipräsidium Offenburg schließlich per E-Mail ein Hinweis über ein vermeintliches Blutbad in Rust ein, welches der Verfasser angerichtet haben sollte. Auch hier handelte es sich um einen Swatting-Fall. "Bislang liegen keine konkreten Täterhinweise vor. Die Ermittlungen hierzu dauern an", erklärt Sprecher Yannik Hilger vom Polizeipräsidium Offenburg. Dabei werde auch geprüft, ob die Vorfälle miteinander in Verbindung stehen.
Swatting-Einsätze stellen eine ernstzunehmende Straftat dar. Darüber hinaus prüft die Polizei nach der Identifizierung von Tatverdächtigen konsequent die Übernahme der Kosten des Einsatzes durch den Verursacher. Solche Kosten können sich schnell auf einen Betrag im fünfstelligen Bereich summieren.
Beim Swatting wird bei der Polizei ein falscher Notruf abgesetzt, um größere Polizeieinsätze auszulösen. Strafrechtlich ist dies relevant. Im Strafgesetzbuch § 145 heißt es: Wer absichtlich oder wissentlich Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
BZ