Interview
Osmanen-Fall: "Wir haben die Regeln verschärft"
Welche Konsequenzen hat der "Osmanen"-Fall? Der Vizepräsident des Freiburger Regierungspräsidiums erklärt, was Bewachungsunternehmen dürfen – und ob der Fall Konsequenzen hat.
Di, 3. Apr 2018, 17:47 Uhr
Südwest
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Mitglieder der türkisch-nationalistischen Bande "Osmanen Germania" sollen bis 2016 mit der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften im Kreis Lörrach betraut gewesen sein. Klemens Ficht, Regierungsvizepräsident in Freiburg, erklärt, was Bewachungsunternehmen dürfen – und ob der Fall Konsequenzen hat.
Der Sonntag: Herr Ficht, welche Kriterien muss ein Sicherheitsunternehmen erfüllen, das sich um die Bewachung einer Flüchtlingsunterkunft bewirbt?Ficht: Wir treffen die Auswahl für Freiburg und Donaueschingen mittels einer europaweiten Ausschreibung alle zwei Jahre neu. Zwingende Eignungskriterien sind die Voraussetzungen nach der Gewerbe- und Bewachungsverordnung. Das sind vor allem Zuverlässigkeitsüberprüfungen; die Firmen müssen Qualitätsmanagementzertifikate vorlegen und in einem Leistungsverzeichnis werden die Kontrollmechanismen und Anforderungen an die Mitarbeitenden dargestellt. Zu guter Letzt müssen die Firmen ...