Pauschale Abrechnung wird möglich

EXPERTEN ZUM THEMA (1): Die Reisekostenreform, die von 2014 an greift, bietet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Vorteile.  

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Am pauschalen Fahrtkostensatz von 30 C...ahrenem Kilometer ändert sich nichts.   | Foto: Gramespacher
Am pauschalen Fahrtkostensatz von 30 Cent pro gefahrenem Kilometer ändert sich nichts. Foto: Gramespacher

LÖRRACH. Arbeitnehmer, die oft dienstlich für ihren Arbeitgeber unterwegs sind, kennen die monatliche Abrechnung ihrer Reisekosten. Diese ist deshalb so wichtig, weil die Erstattung der steuerlich anerkannten Reisekosten durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer lohnsteuerfrei ist. Mit dem Jahreswechsel 2014 kommt eine Neuerung auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu. Der Gesetzgeber hat an die Reisenden gedacht und eine Vereinfachung des Reisekostenrechts angestrebt. Ob tatsächlich eine Vereinfachung eintritt, wird die Praxis zeigen.

Welche Kosten sind betroffen?
Was ist neu bei den Fahrtkosten?
Um es vorwegzunehmen: Die lang geforderte Erhöhung der steuerfreien Arbeitgeberleistung 30 Cent pro Kilometer an angepasste Inflationswerte wird es nicht geben. Dafür ändern sich Begrifflichkeiten. Der Terminus der "regelmäßigen Arbeitsstätte" wird durch den Begriff der "ersten Tätigkeitsstätte" ...

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