Klimaschutz

Peruanischer Bauer scheitert mit "Klimaklage" gegen RWE

Muss sich der Kohlekraftwerksbetreiber RWE an Schutzmaßnahmen gegen eine mögliche Flutwelle durch einen Gletschersee in Peru beteiligen? Das OLG Hamm sagt nein.  

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Der peruanische Bergbauer und Bergführ...gen das Energieunternehmen RWE in Hamm  | Foto: Rold Vennenbernd (dpa)
Der peruanische Bergbauer und Bergführer Saul Luciano Lliuya bei der mündlichen Verhandlung seiner Klimaklage gegen das Energieunternehmen RWE in Hamm Foto: Rold Vennenbernd (dpa)

Viele Menschen haben sich über Jahre an der sogenannten Klimaklage eines peruanischen Bauern und Bergführers gegen den Energiekonzern RWE beteiligt. Der Vorsitzende Richter Rolf Meyer am Oberlandesgericht (OLG) Hamm sprach bei der Urteilsbegründung von einem bedeutenden Prozess. Allein die Gerichts- und Gutachterkosten belaufen sich auf rund 800.000 Euro. Am Ende wies das Gericht die Klage des Peruaners ab. Der Landwirt und Bergführer Saúl Luciano Lliuya wollte mit dem Zivilprozess erreichen, dass sich RWE an Kosten für Schutzmaßnahmen gegen eine mögliche Flutwelle durch den Gletschersee Palcacocha beteiligt.

Gericht stützt sich auf Gutachten von Sachverständigen

Zur Begründung des Urteils sagte der Vorsitzende Richter Meyer, die Wahrscheinlichkeit, dass das Haus des Klägers in den nächsten 30 Jahren durch eine Flutwelle etwa durch einen Gletscherabbruch oder einen sogenannten Felssturz ausgelöst werden könnte, sei zu gering. Der Senat stützt sich dabei auf Gutachten von Sachverständigen. Rechtsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Laut OLG könnte der Kläger einen Anspruch darauf haben, dass RWE als Verursacher von CO2-Emissionen verpflichtet werden könnte, Kosten etwa für einen Schutzdamm zu übernehmen. Die Entfernung zwischen RWE in Deutschland und dem Kläger in Peru spiele dabei keine Rolle. Das OLG betonte, dass sich RWE nicht auf den nach deutschem Recht bestehenden Versorgungsauftrag berufen könne, um eine Beeinträchtigung des Eigentums des Klägers in Peru zu rechtfertigen. In diesem Einzelfall sei aber nun einmal keine konkrete Gefahr für dessen Grundstück nachweisbar. Roda Verheyen, Rechtsanwältin von Luciano Lliuya, bedankte sich für die Ernsthaftigkeit, mit der das Gericht den Fall behandelt habe: "Große Emittenten können für die Folgen ihrer Treibhausgasemissionen zur Verantwortung gezogen werden. Deutsches Zivilrecht ist im Kontext der Klimakrise anwendbar."

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