Ausgerechnet der Ankläger spricht zuerst von Freispruch: Die Parteien im Offenburger Arztmordprozess halten den Angeklagten übereinstimmend für schuldunfähig.
Als das Wort erstmals fällt an diesem Gerichtsvormittag, trifft es wie ein Peitschenhieb. Ausgerechnet der Ankläger spricht es aus. "Freispruch", sagt Staatsanwalt Kai Stoffregen in seinem Plädoyer, "wegen Schuldunfähigkeit." Unter den Zuhörern im Saal 2 des Landgerichts Offenburg hört man ein Ächzen in diesem Moment, ...