Sicherungsverwahrung
Polizei muss ihre Wächter abziehen
Ex-Straftäter erstreitet vor Gericht das Ende seiner Observation.
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MANNHEIM/LÖRRACH. Die Polizei darf einen entlassenen Sicherungsverwahrten, der in Lörrach lebt, nicht mehr observieren. Das entschied jetzt der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof (VGH). Es fehle der Nachweis einer "konkreten Gefahr", so die Richter. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Der Mann verbüßte eine lange Haftstrafe wegen homosexuell motivierter Gewalttaten gegen Jugendliche und junge Männer. Da er nach Verbüßung der Strafe noch als gefährlich galt, landete er in der Sicherungsverwahrung in Freiburg, die schon mit dem Strafurteil ...