Beim Grenzübergang Hartheim hat die Polizei am Dienstagabend bei einem 18-Jährigen ein Softair-Sturmgewehr gefunden. Der Mann muss sich wegen Verstoß gegen das Waffengesetz verantworten.
Weil das Softair-Sturmgewehr als Anscheinswaffe gilt, muss sich sein Besitzer wegen Verstoß gegen das Waffengesetz verantworten. Foto: Polizei