Amtsgericht Freiburg

Prozess gegen Lahrer Hanf-Händler offenbart knifflige Rechtslage

"Der Angeklagte hat sich strafbar gemacht, wird aber nicht bestraft": Das Resümee der Freiburger Richterin lässt Unsicherheiten im Umgang mit CBD-Produkten erahnen. Bringt ein EU-Urteil Klarheit?  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die gezackten Blätter sind ein Erkennu...cht nur Botaniker springen auf sie an.  | Foto: Oliver Berg
1/3
Die gezackten Blätter sind ein Erkennungsmerkmal der Hanfpflanze. Doch nicht nur Botaniker springen auf sie an. Foto: Oliver Berg
Entspannend, angstlösend und hilfreich gegen Depressionen, Migräne und chronische Schmerzen: Cannabidiol wird oft als eine Art Allheilmittel angepriesen. Die Substanz, abgekürzt als CBD, wird aus der Hanfpflanze gewonnen und kommt zumeist in Form von Ölen auf den Markt, welche in Hanfläden, Apotheken und bei Onlineshops erhältlich sind. Nun stand ein südbadischer Händler vor Gericht, weil er CBD-Blüten verkauft hat.
Rückblick: Warum Hanfladen-Besitzer Tobias Pietsch vor Gericht muss (Dezember 2019)
Es war im Frühjahr 2019, als Tobias Pietsch vor einem Millionenpublikum zu ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel