Querfeldein ist der Weg zum Bußgeld

Tierschützer fordern, Wildtiere in der Aufzuchtzeit nicht zu stören / Frei laufende Hunde sind dabei ein sehr großes Problem.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

FREIBURG. Die ersten Sonnenstrahlen locken die Menschen aus ihren Wohnzimmern raus in die freie Natur. Doch gerade im Frühling sollte man nicht unbedacht durch die freie Wildbahn streifen, sondern Rücksicht auf die dort lebenden Tiere nehmen, die zu dieser Jahreszeit ihre Jungen in Feld und Wald ablegen. Wer die Tiere in der Brut- und Aufzuchtzeit stört, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro rechnen.

Besonders kritisch sind die Monate März bis Juni. In dieser Zeit tummeln sich bodenbrütende Vogelarten und junge Hasen und junge Rehe in Wald und Flur. Werden sie von Spaziergängern, die abseits der Wege unterwegs sind, oder frei ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel