Folgt das Gericht im Raserprozess den Plädoyers der Verteidiger, wäre der 25-jährige Angeklagte freizusprechen. Folgen die Richter der Nebenklage, wäre der Zeitsoldat wegen Vorsatzes zu bestrafen.
Teilt das Gericht die Auffassungen des Staatsanwalts, wäre er wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Tötung in zwei Fällen zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren zu verurteilen.
Am kommenden Freitag um 12 Uhr will die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg ...