RECHT SO: Verkauf steuerfrei?

Streitfall Arbeitszimmer im Eigentum.
Eigentümer, die ihr selbst genutztes Wohnhaus oder ihre Eigentumswohnung verkaufen, brauchen den Gewinn nicht zu versteuern. Diese Regel gilt auch dann, wenn sich ein häusliches Arbeitszimmer in der Immobilie befand und dieses in den Vorjahren jeweils von der Einkommensteuer abgesetzt ...