Freiburger Behörde bestätigt Planungsgebot des Regionalverbands gegenüber der Stadt Herbolzheim, die nun die Möglichkeit hat, dagegen zu klagen.
HERBOLZHEIM (BZ). In einer Widerspruchsentscheidung hat das Regierungspräsidium (RP) Freiburg jetzt das Planungsgebot des Regionalverbands Südlicher Oberrhein gegenüber der Stadt Herbolzheim vom Februar 2012 bestätigt. Damit stehe die Stadt weiterhin in der Pflicht, im Bereich des ...