Regionale Corona-Hotspots unmöglich
Nach Prüfung: Land dringt im Bund auf Verlängerung der Corona-Schutzmaßnahmen, da Hotspot-Regelung rechtlich nicht trägt.
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In Baden-Württemberg kommen regionale Corona-Hotspots mit schärferen Auflagen nach einer rechtlichen Prüfung des Sozialministeriums nicht infrage. Die Voraussetzungen, die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes formuliert werden, würden im Südwesten nicht erfüllt, wurde am Sonntag aus Koalitionskreisen in Stuttgart bekannt. Der Grund: Die Klinikdichte sei in Baden-Württemberg besonders hoch.
Im Fall einer Überlastung der Krankenhäuser in einem Stadt- oder Landkreis könnten Patienten im Südwesten darum relativ problemlos in Nachbarkreise verlegt werden. In Mecklenburg-Vorpommern sei das anders. Dort soll die Regelung der regionalen Corona-Hotspots nach dem 2. April greifen. ...