Im Wesentlichen bestätigt hat unlängst die kleine Kammer des Freiburger Landgerichts zwei Urteile des Amtsgerichts Breisach in einem Strafverfahren wegen unerlaubten Besitzes und der Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition.
FREIBURG/BREISACH. Die beiden Angeklagten, ein Paar, das zur Tatzeit in einer Kaiserstuhlgemeinde wohnte, hatten gegen die Urteile des Amtsgerichts vom November 2011 und September 2012 Berufung eingelegt. Das Landgericht hatte die beiden zunächst getrennt verhandelten Verfahren zusammengelegt.
Zu den Straftaten, die ihnen zur ...