Richter: Post führt Kunden in die Irre

Die Deutsche Post bewirbt ihren Onlinebrief mit der Aussage, er sei so sicher wie ein Brief / Das stimmt nicht immer, so ein Gericht.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

BONN. Groß hat die Deutsche Post für ihren neuen Onlinebrief getrommelt. Angeblich wird der altbekannte, schriftliche Brief dabei verbindlich ins Internet übertragen, sagt der Konzern. Das stimmt aber nicht in jedem Fall, hat nun ein Gericht entschieden. Ohne Unterschrift sind zum Beispiel Kündigungen auch weiterhin ungültig.

Ein breit angelegter Werbefeldzug der Post transportierte folgende Botschaft: Mit dem E-Postbrief werden der klassische Brief und das Briefgeheimnis vertraulich, verbindlich und verlässlich ins Internet übertragen. Doch ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel