Niederungen des Anti-Terrorkampfes wollte der BND-Untersuchungsschuss des Bundestags ausleuchten. Die Bundesregierung behinderte dessen Arbeit – und erhielt jetzt vom Bundesverfassungsgericht einen Dämpfer verpasst.
KARLSRUHE (dpa). Das Bundesverfassungsgericht hat die Kontrollrechte des Bundestags gegenüber der Regierung gestärkt. Es erklärte die Behinderung des BND-Untersuchungsausschusses in einem am Donnerstag ...