Account/Login

Rollläden sind nun doch erlaubt

Klaus Fischer
  • Do, 15. September 2011
    Ettenheim

     

In der Altstadt aber nur an nicht einsehbaren Fenstern / Bauausschuss beschließt nach zähem Ringen neue Altstadtsatzung.

Sankt Bartholomäus ist eines der herau...Ettenheimer barocken Altstadtensemble.  | Foto: Rein
Sankt Bartholomäus ist eines der herausragenden Gebäude im Ettenheimer barocken Altstadtensemble. Foto: Rein

ETTENHEIM. Die Stadt Ettenheim hat eine neue Altstadtsatzung. Zumindest wurde dem Entwurf in der jüngsten Sitzung im Bauausschuss des Gemeinderats ohne Gegenstimme zugestimmt. Rein formal wird der Schriftsatz erst durch den Beschluss im Gemeinderat bindend. In dem Papier werden die Anforderungen an das Bauen und Verändern in der geschützten Altstadt konkretisiert. Knackpunkt im Ausschuss war noch der Umgang mit dem Einbau von Rollläden. Diese sollen nun doch möglich sein, sofern die Fenster von der Straße aus nicht einsehbar sind.

In die Gestaltungssatzung, die Stadtbaumeister Maximilian Bauch und sein Team von der Bauverwaltung am Dienstag dem Ausschuss zum Beschluss vorlegten, waren nicht nur einige hundert Arbeitsstunden von Stadtplanern und ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel