RP erklärt Bürgerbegehren zum Waldkircher Inried für unzulässig und lehnt Widerspruch ab
Das Regierungspräsidium Freiburg folgt damit der Ansicht des Gemeinderats. Dieser hatte das Bürgerbegehren wegen verstrichener Frist zurückgewiesen, die BI hatte Widerspruch eingelegt.
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Die Bürgerinitiative, die sich gegen die Ansiedlung von Gewerbe auf der Fläche Inried an der Siensbacher Straße wendet, hatte im Juli ein Bürgerbegehren eingereicht. Der Gemeinderat Waldkirch hatte dies für unzulässig erklärt, da es nicht innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist erhoben worden sei. ...