Weil er einen Rucksack bei sich trug, wurde ein Jurastudent im Freiburger Hauptbahnhof von der Bundespolizei kontrolliert. Er klagte. Der Rechtsstreit landet nun vor dem Verwaltungsgerichtshofs. Der zweifelt an der Rechtsmäßigkeit der Kontrolle.
Kann ein großer, schwerer, schwarzer Rucksack den Verdacht eines illegalen Grenzübertritts begründen und ein Einschreiten der Bundespolizei rechtfertigen? Ja, sagt die Polizei. Nein, meint ein junger Mann, der 2013 im Untergeschoss des Freiburger Hauptbahnhofs kontrolliert ...