Rückführung in "große Armut" erlaubt
EuGH: Schlechte Lebensbedingungen für Flüchtlinge verhindern nur in Extremfällen die Überstellung in andere EU-Staaten.
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LUXEMBURG. Deutschland darf Asyl-Antragsteller, für die andere EU-Staaten zuständig sind, dorthin zurückführen, auch wenn sie dort in "großer Armut" leben müssen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in zwei Grundsatzurteilen. Ausgeschlossen ist eine Rückführung nur, wenn im Zielland extreme materielle Not droht. Ob das für Länder wie Italien oder Bulgarien gilt, müssen nun wieder die deutschen Verwaltungsgerichte prüfen.
Der erste Fall betraf einen heute 26-jährigen Gambier, der 2014 zuerst einen Asylantrag in Italien und einen zweiten in Baden-Württemberg stellte. Nach den sogenannten Dublin-Regeln der EU war Italien für das Asylverfahren zuständig. Der Gambier wollte ...