Sachverständiger rät zur Einweisung

BZ-Abo Im Messerstecher-Prozess vor dem Landgericht ist möglicherweise eine Vorentscheidung gefallen. Der Angeklagte ist wohl nicht oder nicht voll schuldfähig.  

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Das Verfahren gegen einen Nigerianer, der in der Asylunterkunft Wehr im April einen Wachmann mit dem Messer angegriffen haben soll, ist in den zweiten Verhandlungstag gegangen. Der 26-Jährige steht vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen. Der Vorwurf: versuchter Totschlag. Das Strafmaß? Noch offen. Es ist zu klären, ob und wie der Mann schuldfähig ist.
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