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Schmidt: kein strafbares Verhalten

Gabriele Babeck-Reinsch
  • Sa, 30. Juli 2005
    Müllheim

     

In der Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft stellt sich der beschuldigte Waffenhändler als ein bekannter Schrotthändler dar.

HEITERSHEIM. In einer Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft Freiburg stellt Rechtsanwalt Florian Bieberstein nach Einsicht in die Ermittlungsakte in Abrede, dass sich sein Mandant Bernhard Schmidt in der angeblichen Heitersheimer Bestechungsaffäre eine strafbare Handlung hat zuschulden kommen lassen. Den Geschäftsbeziehungen zu dem mutmaßlichen Waffenhändler gibt er insofern einen alltäglichen Anstrich, als dieser ein in der Region von vielen Gewerbetreibenden in Anspruch genommener Schrotthändler sei.

Ausgangspunkt der dreifachen Hausdurchsuchung in Heitersheim war die richterlich angeordnete Telefonüberwachung eines Freiburger Pärchens, das in den Handel mit Waffen und Falschgeld verwickelt sein soll. Als ...

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