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Schnell unterwegs und gut versichert

Verlagsthema Der Frühling ist da – und mit ihm der Beginn der Motorradsaison. Bevor Biker starten, sollten aber nicht nur sie selbst und die Maschine fit sein. Auch der Versicherungsschutz muss stimmen.  

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Zunächst: Um eine Versicherung kommt keine Bikerin und kein Biker herum. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist genau wie bei einem Auto verpflichtend. Sie regelt die von einem selbst verursachten Schäden bei Dritten wie Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, erläutert der Bund der Versicherten (BdV) und rät zu einer Deckungssumme von pauschal 100 Millionen Euro.

Eine freiwillige Teilkaskoversicherung kann darüber hinaus eigene Schäden abdecken – beispielsweise durch Diebstahl, Kurzschlüsse an Kabeln oder Wildunfälle. Dabei rät der BdV, dass der Versicherer auf den sogenannten Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. Nur dann leistet der Versicherer zum Beispiel auch, wenn man sein Motorrad trotz Sturmwarnung draußen abstellt und dadurch ein Schaden entsteht.

Eine Vollkaskoversicherung bietet dieselben Leistungen wie eine Teilkasko, geht aber noch weiter. Sie tritt auch bei selbst verschuldeten Unfällen und Vandalismusschäden am Motorrad ein. Allerdings sei ein Abschluss gut abzuwägen, so der BdV: Die Prämien dafür fallen aufgrund des Unfallrisikos von Motorradfahrern oft hoch aus und Versicherer haben teils strenge Annahmerichtlinien.

Auf seiner Internetseite bietet der BdV einen kostenlosen Vergleichsrechner in Zusammenarbeit mit dem Versicherungssoftware-Hersteller Nafi an.

Ressort: Verlagsthema

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Sa, 20. April 2024: PDF-Version herunterladen

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