Schule

Schüler klagt erfolgreich gegen Leistungstest Kompass 4

In diesem Jahr galt für Viertklässler wieder eine strengere Grundschulempfehlung. Ein Teil davon: der Leistungstest Kompass 4. Gegen den hat ein Schüler nun geklagt.  

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Schüler melden sich in einer vierten Klasse in einer Grundschule  | Foto: Bernd Weißbrod (dpa)
Schüler melden sich in einer vierten Klasse in einer Grundschule Foto: Bernd Weißbrod (dpa)

Ein Schüler hat vor einem Gericht erfolgreich gegen den Leistungstest Kompass 4 geklagt, der in diesem Jahr erstmals ein Kriterium für die verbindlichere Grundschulempfehlung war. Eine Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen habe einem Eilantrag des damaligen Viertklässlers teilweise stattgegeben, teilte das Gericht mit. Das Land sei verpflichtet worden, dem Schüler bis Ende Oktober eine erneute Teilnahme an dem Test zu ermöglichen. Der Beschluss ist laut Gericht noch nicht rechtskräftig, das Land kann dagegen noch Beschwerde einlegen.

Der Schüler hatte im November vergangenen Jahres an Kompass 4 teilgenommen und danach das grundlegende Niveau für die Hauptschule bescheinigt bekommen. In der Grundschulempfehlung bekam der Schüler das M-Niveau (Realschule) bescheinigt. Danach nahm er erfolglos am Potenzialtest für das Gymnasium teil. Auch gegen diesen klagte der Schüler – allerdings ohne Erfolg.

Gesetz war zum Zeitpunkt des Tests noch nicht beschlossen

Die Kammer des Verwaltungsgerichts begründet ihren Beschluss damit, dass das Schulgesetz, das den Kompass-4-Test als verpflichtend einführte, erst Anfang Februar 2025 in Kraft trat – einige Monate, nachdem der Test durchgeführt worden war. Die Kammer sei deswegen zu dem Ergebnis gekommen, dass der Test nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sei, weil im November keine Rechtsgrundlage dafür bestanden habe, sagte ein Gerichtssprecher.

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