"Schützen keine Spekulanten vor sich selbst"

Kunde klagt nach Verlusten.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

HERBOLZHEIM/FREIBURG. Weil er nach dem Kauf von Aktienfonds hohe Verluste erlitten hatte, will ein Kunde aus Herbolzheim Schadenersatz von der Sparkasse Freiburg/Nördlicher Breisgau. Die Klage vor dem Landgericht Freiburg wird mit falscher Beratung begründet. Die Sparkasse sieht das anders und will auf Risiken hingewiesen haben. Von größerer Bedeutung ist ein anderer Punkt: Die möglichen Ansprüche des Klägers sind längst verjährt: drei Jahre nach dem Erwerb der Aktien.

Besonders verbraucherfreundlich sei diese Regelung des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) von 1998 nicht gerade, wie Richter Wetter am Dienstag beim Gütetermin erklärte, aber so sei nun ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel