Schule muss die Pforten öffnen

Vater erstreitet Aufnahme im Rotteck-Gymnasium vor Gericht.  

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Das Rotteck-Gymnasium muss eine Schülerin aufnehmen, die es zunächst abgelehnt hatte. Der Vater des Mädchens erstritt vor dem Verwaltungsgericht eine entsprechende Entscheidung. Grund für die Ablehnung der Schülerin waren Kapazitätsengpässe gewesen, die inzwischen aber nicht mehr bestehen. Das Oberschulamt möchte die Entscheidung des Gerichts von höherer Instanz überprüfen lassen.

Zur Bestimmung des geografischen Einzugsgebiets des Rotteck- beziehungsweise des Goethe-Gymnasiums nehme man einen Stadtplan, ein Lineal und zeichne eine Gerade von der Waldseestraße über das Rotteckgymnasium bis zur Lehener Straße. Dann nehme man einen Zirkel und ziehe einen Halbkreis vom Rotteckring aus über die ...

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