Strafverfahren

Schweizer Zoll stoppt Auto mit synthetischen Cannabinoiden

Der Verdacht, der dem Schweizer Zoll bei einer Autokontrolle im Mai aufkam, hat sich bestätigt: Das angebliche CBD im Auto war synthetisch versetzt.  

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Die im Fahrzeug festgestellten Pakete mit CBD mit synthetischen Cannabinoiden.  | Foto: BAZG
Die im Fahrzeug festgestellten Pakete mit CBD mit synthetischen Cannabinoiden. Foto: BAZG

Bei der Kontrolle eines Fahrzeugs im Raum Basel wurden laut dem Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) im Mai zwei Kisten mit fast 500 Paketen zu je rund 100 Gramm vermeintlicher Cannabis-Produkte festgestellt. Die Ware war laut BAZG als CBD deklariert, aber Unstimmigkeiten bei der mitgeführten Dokumentation erhärteten den Verdacht, dass es sich um Produkte mit synthetischen Cannabinoiden handeln könnte.

Laut BAZG handelte es sich um ein von Frankreich in die Schweiz reisendes Fahrzeug mit Schweizer Kennzeichen. Im Fahrzeug saßen zwei Erwachsene, ein Mann und eine Frau sowie drei Kinder, allesamt mit französischer Staatsbürgerschaft. Im Kofferraum stellten die Mitarbeitenden des BAZG fast 50 Kilogramm der verdächtigen Stoffe fest. Die Ware sei beschlagnahmt worden; die Personen wurden aus der Kontrolle entlassen. Anschließend ließ das BAZG dem Forensischen Institut Zürich Proben zukommen.

Dessen Analysen, so heißt es nun, hätten letztlich bestätigt, dass das CBD mit synthetischen Cannabinoiden bedampft beziehungsweise versetzt wurde. Synthetische Cannabinoide fallen anders als CBD unter das Betäubungsmittelgesetz. Es handelt sich dabei um künstlich hergestellte Substanzen, die eine ähnliche Rauschwirkung hervorrufen sollen wie pflanzliches Cannabis. Allerdings unterscheide sich die Vielzahl von synthetischen Cannabinoiden in Zusammensetzung und Wirkung stark. Unerwünschte Nebenwirkungen und entsprechende Gesundheitsrisiken seien nicht auszuschließen. Für die weiteren Ermittlungen sei die Ware deshalb zuständigkeitshalber der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt übergeben worden, die ein Strafverfahren eingeleitet habe.

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