Schwere Probleme melden

Kommission des Baselbieter Parlaments ist aber gegen Verfassungsänderung wegen Handschlag-Affäre.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

LIESTAL (sda). Die Verfassung des Kantons Baselland soll keine Bestimmung erhalten, die bürgerliche Pflichten höher wertet als religiöse und weltanschaulichen Haltungen. Die vorberatende Kommission des Kantonsparlamentes (Landrat) lehnt die nach der Handschlag-Affäre beantragte Verfassungsänderung ab. Die Justiz- und Sicherheitskommission hat die Verfassungsänderung mit fünf Stimmen bei 8 Enthaltungen verworfen.

In der Diskussion seien Zweifel angebracht worden, ob ein solch allgemeiner Paragraph tatsächlich die gewünschte Wirkung entfalten könne. Zudem wurden Bedenken geäußert, dass eine Volksabstimmung zu einer solchen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel