Sieben Jahre Haft für den Schützen
Taten mit Überwachungskameras vor einem Hotel und in einem Lokal vollständig aufgezeichnet.
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WEIL AM RHEIN/FREIBURG. Eine Schießerei mit zwei Verletzten am Abend des 17. Mai 2012 auf der Hauptstraße in Weil-Friedlingen endete für den 29-jährigen Schützen am Dienstag vor dem Landgericht Freiburg mit einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen und illegalen Schusswaffenbesitzes. Er wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Der Staatsanwalt hatte zuvor eine Strafe von siebeneinhalb Jahren wegen versuchten zweifachen Totschlags gefordert.
Es war wohl der erste regionale Tatort-Film aus Weil-Friedlingen, den sich die Richter der Schwurgerichtskammer in klassischem Schwarz-Weiß anschauen konnten. Allerdings ohne den Regisseur und den größten Teil der Darsteller zu kennen. Auch gab es keinen Kameramann, denn vier ...