Verwaltungsgericht

Sind Tantra-Massagen vergnügungssteuerpflichtig?

Schlüpfriger Fall für das Stuttgarter Verwaltungsgericht: Die Richter versuchen die Frage zu klären, ob Tantra-Massagen als sexuelles Vergnügen vergnügungssteuerpflichtig sind. Eine Entscheidung hätte wohl auch Auswirkungen auf Freiburger Betriebe.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Kostet das ritualisierte   Vergnügen bald Steuern?  | Foto: dpa
Kostet das ritualisierte Vergnügen bald Steuern? Foto: dpa
Wo sinnliche Massage aufhört und steuerpflichtiges sexuelles Vergnügen anfängt - das muss das Stuttgarter Verwaltungsgericht seit Mittwoch klären. Eine Stuttgarter Anbieterin von Tantra-Massagen hatte gegen die von der Stadt festgesetzten Vergnügungssteuern geklagt, wie sie auch Bordelle, Laufhäuser ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel