Verwaltungsgericht
Sind Tantra-Massagen vergnügungssteuerpflichtig?
Schlüpfriger Fall für das Stuttgarter Verwaltungsgericht: Die Richter versuchen die Frage zu klären, ob Tantra-Massagen als sexuelles Vergnügen vergnügungssteuerpflichtig sind. Eine Entscheidung hätte wohl auch Auswirkungen auf Freiburger Betriebe.
Wenke Böhm & dpa
Mi, 6. Nov 2013, 13:05 Uhr
Südwest
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