Viele Mietverträge sehen vor, dass Mieter nach 22 Uhr die Haustüre abschließen müssen. Die verringerte Einbruchgefahr spricht dafür – das schnelle Verlassen des Hauses in Notfällen dagegen.
Der Gefahren eines leichteren Einbruchs ist sich jeder bewusst, wenn nachts die Haustüre nicht abgeschlossen ist. Viele Mietverträge und Hausordnungen sehen deshalb vor, dass Mieter die Türe ab 22 Uhr abschließen müssen. Solche Regelungen lauten beispielsweise "Die Mieter haben abwechselnd ab 22 ...