Staufener Missbrauchsfall
Sozialarbeiter: "Ich wünschte, wir hätten ihn besser schützen können"

Als Christian L. zu Berrin T. zog, nahm das Jugendamt das Opfer im Staufener Missbrauchsfall in Obhut – aber nur für vier Wochen. Am 7. Prozesstag sagte der betreuende Sozialarbeiters aus.
Die Verhandlung ist für heute beendet und wird am kommenden Montag, 9. Juli 2018 um 9 Uhr fortgesetzt. Dann soll unter anderem der forensische Gutachter Hartmut Pleines über seine psychiatrischen Gutachten der beiden Angeklagten referieren.
Aussage der Pflegemutter des Jungen von 2017
15.25 Uhr Nächste Zeugin ist Frau S., bei der der Junge im Frühjar 2017 während der Inobhutnahme zur Pflege untergebracht wurde. "Meine Vorinformation war, dass der Lebensgefährte der Mutter Sexualstraftäter sei und die Gefahr bestünde, dass er sich (dem Jungen) nähert." Hinweise auf problematisches Verhalten habe sie beim Jungen nicht bemerkt. Einmal habe der Junge ihr doch etwas auffälliges gesagt: "Du willst nicht wissen, von wem ich den Laptop bekommen habe, und was ich dafür tun musste."
Kurz darauf kam der Anruf, dass das Gericht entschieden habe, dass er nach Hause solle. "Ich habe dann keinen Zeitpunkt gefunden, mit ihm darüber zu reden"; sagt S.. Erst kurz vor dem Zurückbringen zu seiner Mutter habe sie ihn in Bezug auf Christian L. fragen können: "Kann das sein, dass das von dem war?" Daraufhin habe das Kind den Kopf gesenkt, sie habe das als Nicken gedeutet. Tatsächlich hatte der Junge den Computer einigen Wochen zuvor von Jürgen W. erhalten – der Mann hatte den Jungen insgesamt drei Mal missbraucht.
Erst nachträglich habe sie sich an den Satz des Jungen erinnert – "als wir gewusst haben, was da passiert ist". Sie habe dem Kind gesagt, dass das Gericht entschieden habe, dass Christian L. nicht mehr zu ihm nach Hause dürfe und dass die Mama das unterschrieben hätte. Daraufhin habe das Kind nichts gesagt. Beim Abliefern des Kindes Zuhause habe Berrin T. ihr gegenüber behauptet, Christian L. habe sich von ihr getrennt.
Aussage der Amtsrichterin L.
12.10 Uhr Dritte Zeugin am heutigen Tag ist Amtsrichterin L.. Sie hat in der familiengerichtlichen Anhörung über die Inobhutnahme des Jungen entschieden.
L. schildert in ihrer Aussage zunächst ihre Eindrücke von Berrin T. und deren Verhalten in der Anhörung. Dabei habe die erwachsene Tochter von Berrin T. mitgeteilt, der Junge wolle dringend zurück in die Familie, es ginge ihm in der Familie gut und insbesondere bei der Großmutter sehr gut. T. Habe angegeben, sie habe der Inobhutnahme zunächst ja zugestimmt, und überhaupt sei nichts geschehen "zwischen Herrn L. und dem Kind" – das habe gezeigt, dass sie Verantwortungsbewusstsein habe. Außerdem habe der Psychologe der Forensischen Ambulanz Baden Christian ...
Aussage der Pflegemutter des Jungen von 2017
15.25 Uhr Nächste Zeugin ist Frau S., bei der der Junge im Frühjar 2017 während der Inobhutnahme zur Pflege untergebracht wurde. "Meine Vorinformation war, dass der Lebensgefährte der Mutter Sexualstraftäter sei und die Gefahr bestünde, dass er sich (dem Jungen) nähert." Hinweise auf problematisches Verhalten habe sie beim Jungen nicht bemerkt. Einmal habe der Junge ihr doch etwas auffälliges gesagt: "Du willst nicht wissen, von wem ich den Laptop bekommen habe, und was ich dafür tun musste."
Kurz darauf kam der Anruf, dass das Gericht entschieden habe, dass er nach Hause solle. "Ich habe dann keinen Zeitpunkt gefunden, mit ihm darüber zu reden"; sagt S.. Erst kurz vor dem Zurückbringen zu seiner Mutter habe sie ihn in Bezug auf Christian L. fragen können: "Kann das sein, dass das von dem war?" Daraufhin habe das Kind den Kopf gesenkt, sie habe das als Nicken gedeutet. Tatsächlich hatte der Junge den Computer einigen Wochen zuvor von Jürgen W. erhalten – der Mann hatte den Jungen insgesamt drei Mal missbraucht.
Erst nachträglich habe sie sich an den Satz des Jungen erinnert – "als wir gewusst haben, was da passiert ist". Sie habe dem Kind gesagt, dass das Gericht entschieden habe, dass Christian L. nicht mehr zu ihm nach Hause dürfe und dass die Mama das unterschrieben hätte. Daraufhin habe das Kind nichts gesagt. Beim Abliefern des Kindes Zuhause habe Berrin T. ihr gegenüber behauptet, Christian L. habe sich von ihr getrennt.
Aussage der Amtsrichterin L.
12.10 Uhr Dritte Zeugin am heutigen Tag ist Amtsrichterin L.. Sie hat in der familiengerichtlichen Anhörung über die Inobhutnahme des Jungen entschieden.
L. schildert in ihrer Aussage zunächst ihre Eindrücke von Berrin T. und deren Verhalten in der Anhörung. Dabei habe die erwachsene Tochter von Berrin T. mitgeteilt, der Junge wolle dringend zurück in die Familie, es ginge ihm in der Familie gut und insbesondere bei der Großmutter sehr gut. T. Habe angegeben, sie habe der Inobhutnahme zunächst ja zugestimmt, und überhaupt sei nichts geschehen "zwischen Herrn L. und dem Kind" – das habe gezeigt, dass sie Verantwortungsbewusstsein habe. Außerdem habe der Psychologe der Forensischen Ambulanz Baden Christian ...