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Schülerportal

Spickmich.de: BGH billigt Noten für Lehrer im Internet

Christian Rath
  • Di, 23. Juni 2009, 16:13 Uhr
    Deutschland

Die Bewertung von Lehrern verstößt nicht gegen deren Persönlichkeitsrecht – das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden. Schüler dürfen nun weiterhin ihre Lehrer auf dem Portal spickmich.de benoten.

spickmich.de vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe.  | Foto: dpa
spickmich.de vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Foto: dpa

KARLSRUHE. Spickmich.de hat gewonnen. Nach einem zweijährigen Prozess durch alle Instanzen siegten die Betreiber des Lehrerbewertungsportals jetzt auch in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Die Vorsitzende Richterin Gerda Müller warnte allerdings. "Das ist eine Einzelfallentscheidung, die nicht auf andere Bewertungsportale übertragen werden kann."

Spickmich wurde Anfang 2007 von drei Kölner Studenten gegründet und hat heute nach eigenen Angaben über eine Million registrierte Nutzer, die Noten für rund 400 000 Lehrer vergeben haben. ...

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