Wenndie Krankenkasse nicht zahlen will
Spitalbehandlung endete vor dem Richter
Wer wegen eines Notfalls in einem Krankenhaus in der Schweiz behandelt werden muss, weil die Behandlung in einer erreichbaren deutschen Klinik nicht möglich ist, muss keine Zusatzkosten zahlen. Die Versicherung muss für notwendige Behandlungskosten aufkommen.
Mo, 30. Mär 2009, 11:11 Uhr
Kreis Lörrach
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