Wenndie Krankenkasse nicht zahlen will

Spitalbehandlung endete vor dem Richter

Wer wegen eines Notfalls in einem Krankenhaus in der Schweiz behandelt werden muss, weil die Behandlung in einer erreichbaren deutschen Klinik nicht möglich ist, muss keine Zusatzkosten zahlen. Die Versicherung muss für notwendige Behandlungskosten aufkommen.  

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Rechtsanwalt Bodo Kuhn  | Foto: Thomas Loisl Mink
Rechtsanwalt Bodo Kuhn Foto: Thomas Loisl Mink
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