Amtsgericht

Strafe für 90-Jährige bleibt vor dem Amtsgericht St. Blasien bestehen

Weil sie sich vom Unfallort unerlaubt entfernt hat, ist gegen eine heute 90-Jährige ein Strafbefehl ergangen. Da sie zum Hauptverhandlungstermin vor dem Amtsgericht St. Blasien nicht erscheint, wird ein Einspruch verworfen.  

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Der Eingang zum Amtsgerichtsgebäude St. Blasien (Symbolfoto).  | Foto: Sebastian Barthmes
Der Eingang zum Amtsgerichtsgebäude St. Blasien (Symbolfoto). Foto: Sebastian Barthmes
Wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ist eine zum Tatzeitpunkt im Dezember des vergangenen Jahres 89-jährige im Wege des Strafbefehls zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt worden. Sie soll auf einem engen Gemeindeverbindungsweg gegen das Rechtsfahrverbot verstoßen und ein entgegenkommendes Fahrzeug touchiert haben. Das Fahrzeug wurde dabei gegen die Schutzplanke gedrückt. Es entstand ein Sachschaden von 3700 Euro, so der Anklagevorwurf am Amtsgericht St. Blasien, wo die Verhandlung stattfand. Die Angeklagte war, obwohl sie, wie die Direktorin des Amtsgerichtes Susanne Lämmlin-Daun feststellte, zu dem Termin der Hauptverhandlung ordnungsgemäß geladen worden, allerdings unentschuldigt nicht erschienen. Staatsanwalt Maximilian Hänfling beantragt daher, den Einspruch zu verwerfen, die Richterin verkündete ein entsprechendes Urteil. Es bleibt damit bei der Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro für die inzwischen 90-jährige.
Schlagworte: Maximilian Hänfling, Susanne Lämmlin-Daun
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