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BERLIN/LUXEMBURG. Der deutsche Staat muss seine Agrarflächen nicht zu spekulativ überhöhten Preisen verkaufen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte am Donnerstag, dass Behörden in solchen Fällen Verkäufe untersagen können. Ob das Urteil die Preissteigerungen speziell auf dem ostdeutschen Bodenmarkt ...