Justiz
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage nach tödlichem Sexualverbrechen an 84-jähriger Seniorin in Kehl
Im August dieses Jahres wurde in Kehl eine 84-jährige Seniorin ausgeraubt, sexuell missbraucht und getötet. Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat nun Anklage gegen den Tatverdächtigen erhoben.
Fr, 5. Dez 2025, 17:51 Uhr
Offenburg
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Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat nach der Tötung einer 84 Jahre alten Seniorin im August dieses Jahres in deren Wohnhaus in Kehl gegen den zur Tatzeit 23 Jahre alten deutschen Tatverdächtigen Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Offenburg erhoben. Die Anklage, so die Staatsanwaltschaft Offenburg am Freitag in einer Pressemitteilung, laute auf Mord, Raub und Vergewaltigung mit Todesfolge.
Sie wirft dem Verdächtigen vor, in den frühen Morgenstunden des 10. August über die unverschlossene Balkontür in das Wohnhaus der Seniorin eingedrungen zu sein, um Wertgegenstände zu stehlen. Die dabei wach gewordene Geschädigte habe der Mann mit Gegenständen bewusstlos geschlagen, sie anschließend unter schweren Gewalteinwirkungen sexuell missbraucht und erstickt. Mit der EC-Karte in ihrer Geldbörse habe er dann verschiedene Kleinsteinkäufe getätigt.
23-Jähriger wurde im August festgenommen
Die Staatsanwaltschaft unterstellt das Mordmerkmal Heimtücke, weil die Getötete von dem Eindringen in ihre Wohnung überrascht wurde. Ihr sei keine Möglichkeit geblieben, dem unmittelbaren Angriff in irgendeiner Form zu begegnen. Darüber hinaus geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Angeschuldigte sowohl habgierig und zur Befriedigung des Geschlechtstriebs getötet hat.
Der Angeschuldigte kam nach seiner Festnahme am 13. August zunächst in Untersuchungshaft, dann wegen einer schweren psychischen Erkrankung vorläufig in ein psychiatrisches Krankenhaus.
Im Falle seiner Verurteilung droht dem Angeschuldigten eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass aufgrund der psychischen Erkrankung daneben auch die Anordnung einer dauerhaften Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu prüfen sein wird.
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Angeschuldigten die Unschuldsvermutung.