Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Haft für versuchten Totschlag am Brunnen
Hat er seine Bekannte im betrunkenen Zustand im Brunnen unter Wasser gedrückt? Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass ein 21-jähriger Angeklagter schuldig ist und fordert drei Jahre und drei Monate Haft.
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Seinen 21. Geburtstag wird der Angeklagte wohl nie vergessen – und auch nicht sein mutmaßliches Opfer: In der Nacht zum 30. September 2020 soll er versucht haben, eine Bekannte im Tennenbacher Brunnen zu ertränken. Der Vorfall ereignete sich eine ...