Vogelgrippe
Stallpflicht für Geflügel am Rhein
dpa
Do, 13. Nov 2025, 18:00 Uhr
Südwest
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Nach dem Fund von weiteren toten Wildvögeln mit Vogelgrippe verhängt das Land entlang des Rheins eine Stallpflicht für Geflügel. Die sogenannte Aufstallungspflicht von Mannheim bis einschließlich des Ortenaukreises gilt ab Freitag bis vorläufig Donnerstag, 15. Januar 2026, teilt das Landwirtschaftsministerium in Stuttgart mit. In Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten wie der Gewässerlage und der Betriebssituation werde in etwa drei Kilometer Entfernung zum Gewässer aufgestallt. Die Tiere könnten entweder in den Stall gebracht oder durch Netze geschützt werden.
Das Vorgehen sei mit der Geflügelwirtschaft und Kleintierzüchtern abgestimmt. Betroffen davon sind nach Angaben eines Sprechers Hühner, Puten, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat vier verendete heimische Wildvögel entlang des Rheins (Mannheim 2, Ortenau 2) positiv auf das Vogelgrippevirus H5N1 getestet. Fünf weitere Tiere (Karlsruhe 1, Rastatt 3, Baden-Baden 1) werden im FLI noch untersucht, ein Ergebnis liegt noch nicht vor.