Erster Prozess
Staufener Missbrauchsfall: Haupttäter Christian L. soll im Prozess gegen Markus K. aussagen

Am ersten Tag im Missbrauchsprozess gegen Markus K. hat der Angeklagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein Geständnis abgelegt. Um das zu überprüfen soll auch der mutmaßliche Haupttäter Christian L. aussagen.
16.20 Uhr Die Verhandlung ist für heute beendet. Der Prozess wird am kommenden Mittwoch, 18. April, um 8.30 Uhr fortgesetzt. Dann sollen unter anderem Christian L. und ein Psychologe der forensischen Ambulanz aussagen, der den Angeklagten betreut hat. Auch der forensische Gutachter Hartmut Pleines könnte dann bereits aussagen.
Verlesung von Dokumenten
15.55 Uhr Richter Bürgelin liest die Entscheidung über die Führungsaufsicht für den Angeklagten Markus K. nach seinem ersten Gefängnisaufenthalt vor: Er musste Wohnsitzwechsel melden, alle vier Wochen Kontakt mit der Polizei aufnehmen, Arbeitslosigkeit melden und einmal im Monat Therapie bei der Forensischen Ambulanz Baden in Freiburg absolvieren. Kontakt mit Kindern und Jugendlichen ohne deren Erziehungsberechtigte wurde ihm untersagt. In der Begründung werden Markus K. pädophile Neigungen attestiert.
Dann wird ein Beschluss des Amtsgerichts Ettenheim verlesen – es geht um einen Verstoß gegen die Führungsaufsicht durch Markus K. im August 2016. K. brachte damals zu seiner Verteidigung vor, eine Erziehungsberechtigte des Kindes sei im Supermarkt anwesend gewesen. Er habe das Kind nicht allein angesprochen. Dass diese Frau nicht die leibliche Mutter des Kindes sei, habe er nicht erkennen können. Das Gericht folgte dieser Ansicht und ...
Verlesung von Dokumenten
15.55 Uhr Richter Bürgelin liest die Entscheidung über die Führungsaufsicht für den Angeklagten Markus K. nach seinem ersten Gefängnisaufenthalt vor: Er musste Wohnsitzwechsel melden, alle vier Wochen Kontakt mit der Polizei aufnehmen, Arbeitslosigkeit melden und einmal im Monat Therapie bei der Forensischen Ambulanz Baden in Freiburg absolvieren. Kontakt mit Kindern und Jugendlichen ohne deren Erziehungsberechtigte wurde ihm untersagt. In der Begründung werden Markus K. pädophile Neigungen attestiert.
Dann wird ein Beschluss des Amtsgerichts Ettenheim verlesen – es geht um einen Verstoß gegen die Führungsaufsicht durch Markus K. im August 2016. K. brachte damals zu seiner Verteidigung vor, eine Erziehungsberechtigte des Kindes sei im Supermarkt anwesend gewesen. Er habe das Kind nicht allein angesprochen. Dass diese Frau nicht die leibliche Mutter des Kindes sei, habe er nicht erkennen können. Das Gericht folgte dieser Ansicht und ...