Untersuchungsergebnis
Strompreise: Kartellamt kann keine Absprachen nachweisen
Freispruch aus Mangel an Beweisen: Das Bundeskartellamt hat den vier großen deutschen Stromkonzernen keine systematische Manipulation der Strompreise nachweisen können.
dpa
Do, 13. Jan 2011, 10:11 Uhr
Wirtschaft
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