Untersuchungsergebnis

Strompreise: Kartellamt kann keine Absprachen nachweisen

Freispruch aus Mangel an Beweisen: Das Bundeskartellamt hat den vier großen deutschen Stromkonzernen keine systematische Manipulation der Strompreise nachweisen können.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Das Bundeskartellamt hat die Preisbild... 2008 genauer unter die Lupe genommen.  | Foto: dpa
Das Bundeskartellamt hat die Preisbildung im Stromgroßhandel in den Jahren 2007 und 2008 genauer unter die Lupe genommen. Foto: dpa
Die Wettbewerbssituation auf dem Markt für ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel