Eine Stadt darf keine presseähnliche Wochenzeitung herausbringen. Dies hat jetzt der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil zu den so genannten Amtsblättern entschieden.
Damit hatte die Regionalzeitung Südwestpresse in Ulm in ihrem Rechtsstreit mit der baden-württembergischen Stadt Crailsheim auch in letzter Instanz Erfolg.
Crailsheim gibt ein kommunales Amtsblatt namens Stadtblatt heraus, früher im ...