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Binzengrün

Süße Dämpfe, saure Nachbarn: Shisha-Bar in Weingarten nervt Anwohner

Anja Bochtler

Von

Di, 18. August 2015

Freiburg

Der Betrieb einer Shisha-Bar im Binzengrün führt zu Beschwerden der Anwohner, die unter dem starken Geruch und Lärm leiden.

Ärgernis  Shisha-Bar  | Foto: eggstein
Ärgernis Shisha-Bar Foto: eggstein

WEINGARTEN. Süßliche, intensive Geruchsschwaden und Lärm, meist mitten in der Nacht – Mieterinnen und Mieter, die über und neben der Shisha-Bar "Livingroom" im Binzengrün 26 wohnen, leiden unter den Auswirkungen des Barbetriebs. Bisher haben Polizeibesuche und die Anordnungen des Amts für öffentliche Ordnung laut den Mietern höchstens zu Mini-Erfolgen geführt. Der Betreiber der Bar, der nicht auf die Nachfrage der BZ reagierte, hat Widerspruch gegen die Anordnungen eingelegt. Nun muss das Regierungspräsidium entscheiden.

Der süßliche Geruch beginnt schon etliche Häuser weiter weg und führt direkt zur Shisha-Bar. Es ist noch früh am Abend, später rieche es hier überall viel stärker, sagen die Bewohner. Vor der Bar stehen drei große Sonnenschirme und zwei Tische mit je zwei Stühlen – Bewirtung und Bestuhlung hier draußen sind laut den Anordnungen des Amts für öffentliche Ordnung verboten. Doch die Bar-Betreiber halten sich nicht dran, sagen die Mieter. Zwei Frauen erzählen, dass sie ein paar Mal gezählt haben, wie viele Bar-Gäste sich draußen aufhielten: Die eine kam auf 30, die andere auf 56.

Im Binzengrün 26 gibt’s 28 Wohnungen in acht Stockwerken, alle gehören der Freiburger Stadtbau (FSB). Nur die Räume der Shisha-Bar im Erdgeschoss haben einen anderen Besitzer. Er hat, genau wie der Betreiber der Shisha-Bar, nicht auf die Anfrage der BZ geantwortet. Vor allem den Menschen, deren Wohnungen besonders nahe an der Shisha-Bar dran liegen, ist ihre Anspannung anzumerken: Eine Frau mit Asthma hustet ständig wegen des Geruchs, eine Mutter erzählt, dass ihre Tochter im Grundschulalter nachts wegen dem Lärm wach liege, eine Bewohnerin hat sich zur Kur angemeldet, weil sie sich so erschöpft fühlt.

Gestank, Wespen und laute Musik in der Nacht

Die ersten Beschwerden über die Shisha-Bar gab’s im März. Inzwischen haben sich die Mieter damit abgefunden, dass sie ihre Balkone nicht mehr nutzen können, weil es stinkt. Viel schlimmer finden sie, dass sie wegen des Geruchs auch nicht mehr lüften wollen. Und dass die süßen Duftwolken Wespen anziehen, die in die Lüftungsanlagen kriechen.

Eine Frau erzählt, sie habe über die Lüftungsanlage plötzlich Scharen von Wespen im Zimmer gehabt, den Kammerjäger anrufen und bei einer Nachbarin übernachten müssen. Der Lärm durch Musik in der Shisha-Bar und die Gespräche und andere Geräusche der Bar-Gäste draußen führen zu schlafgestörten Nächten. Immer wieder rufen die Bewohner die Polizei, die komme aber nur manchmal. Dann werde es kurz ruhiger – bis zur nächsten lauten Nacht. Ihre Beschwerden hätten bisher höchstens kleine Erfolge erzielt, sagen die Mieter: Es sei nun nicht mehr jede Nacht laut, sondern verstärkt an Wochenenden. Einige führen nun Lärmprotokolle, listen penibel die Geräusche und die jeweiligen Uhrzeiten auf. Auch Unterschriften haben sie gesammelt.

Als sie überlegten, für ihre Wohnungen Mietminderung durchzusetzen, stießen sie bei der FSB auf Widerspruch. Im Mietvertrag stehe, dass eine kommerzielle Nutzung der Räume im Erdgeschoss möglich sei. Allerdings sei dort früher eine Bäckerei drin gewesen, die kein bisschen störte, sagen die Mieter. Auch die Kneipe, die danach einzog, sei im Vergleich zur Shisha-Bar unproblematisch gewesen.

Entscheidung frühestens nach den Sommerferien

Die FSB habe sich aufgrund der Beschwerden ihrer Mieter an den Eigentümer der Räume gewandt, sagt der FSB-Pressesprecher Rene Derjung. Der Eigentümer habe sich daraufhin mit dem Bar-Betreiber in Verbindung gesetzt. Außerdem sei die FSB in Kontakt mit dem Amt für öffentliche Ordnung, man wolle zur Entspannung für die Mieter beitragen.

Eine schnelle Lösung aber ist nicht in Sicht. Zwar müssen die städtischen Anordnungen bis zur Entscheidung des Regierungspräsidiums über den Widerspruch des Betreibers befolgt werden, doch das ist laut den Mietern nicht der Fall. Demnach müssten Fenster und Türen der Shisha-Bar geschlossen sein und Entlüftungsanlagen nachgewiesen werden. Bewirtung, Bestuhlung und Rauchen im Freien sind verboten. Musik darf nicht über Zimmerlautstärke hinausgehen, die Sperrzeit muss eingehalten werden.

Das Ziel eines beschwerdefreien Betriebs sei noch nicht erreicht, bilanziert die städtische Pressesprecherin Edith Lamersdorf. Und wann entscheidet das Regierungspräsidium? "In den Sommerferien jedenfalls nicht mehr", sagt dessen Sprecher Matthias Henrich.

Ressort: Freiburg

  • Veröffentlicht in der gedruckten Ausgabe der BZ vom Di, 18. August 2015:
  • Zeitungsartikel im Zeitungslayout: PDF-Version herunterladen

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